Seit 1.1.2012 gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen die Rettungsgasse.

1.Was ist überhaupt eine Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder Schnellstraße bzw. Autostraße. Die Rettungsgasse ermöglicht das schnellere Vorwärtskommen von Einsatzfahrzeugen wie z.B. Polizei, Rettung, Feuerwehr, Fahrzeugen des Straßendienstes (ASFINAG) und des Pannendienstes wie z. B. Abschleppunternehmen, ÖAMTC, ARBÖ.

2.Wie bildet man eine Rettungsgasse?

Vorausschauend müssen bei stockendem Verkehr alle Fahrzeuge, die den ganz linken Fahrstreifen befahren, so weit nach links wie möglich fahren und alle anderen so weit nach rechts wie notwendig, um dazwischen eine freie Fahrgasse zu bilden. Dabei soll auch der Pannenstreifen benützt werden. Die Fahrzeuge haben sich parallel zum Fahrbahnverlauf einzuordnen, da es durch schräg stehende Fahrzeuge zu weiteren Behinderungen kommt und auch das eigene Fortkommen im Stau damit erschwert wird.

3.Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Die Rettungsgasse muss vorausschauend, schon beim Entstehen eines Staus gebildet werden, nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug wahrgenommen wird. Sie sollte außerdem bereits gebildet werden, bevor der Verkehr endgültig zum Stillstand gekommen ist, also bereits bei stockendem Verkehr. Aus welchem Grund die Verkehrsbehinderung entstanden ist, hat keine Bedeutung.

Weitere Informationen erhalten sie unter auf der Homepage www.rettungsgasse.com

Winterreifen Pflicht

Seit 1.November gilt Winterreifenpflicht und diese geht bis 15.April.

Wann muss ich Winterreifen verwenden ?

Bei Winterlichen Verhältnissen, das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis ausgenommen sind parkende Fahrzeuge.

Welche Reifen gelten als Winterreifen?

Reifen gelten für den Gesetzgeber bzw. die Exekutive nur dann als Winterausrüstung, wenn in der Seitenwand eine Gravur mit der Aufschrift "M+S" (gleichwertige, alternative Bezeichnungen sind: "MS", "M.S.", "M/S", "M&S" oder "M-S") vorhanden ist UND die Profiltiefe über die gesamte Reifenbreite mehr als 4 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) beträgt. Das gilt auch für Ganzjahresreifen und Spikereifen.

Reifen die nur mit einer Schneeflocke gekennzeichnet sind gelten nicht als Winterreifen!